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   AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07   

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https://dejure.org/2008,51118
AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07 (https://dejure.org/2008,51118)
AG Hechingen, Entscheidung vom 07.02.2008 - IN 108/07 (https://dejure.org/2008,51118)
AG Hechingen, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - IN 108/07 (https://dejure.org/2008,51118)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Kostenstundung bei grob fahrlässigem Verschweigen der Organstellung als Geschäftsführer einer Gesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Kassel, 23.02.2007 - 3 T 106/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen: Behandlung eines Gläubigerantrages auf

    Auszug aus AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07
    Sachliche Gründe, die vom Bundesgerichtshof im genannten Beschluss aufgestellten Grundsätze über die Gewährung einer Stundung, namentlich die Anwendbarkeit des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO , nicht auch auf die Entscheidung über die Aufhebung einer gewährten Stundung nach § 4c InsO anzuwenden, sind nicht ersichtlich ( LG Hechingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 3 T 106/07 ).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auszug aus AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07
    Eine Stundung der Verfahrenskosten ist auch bei zweifelsfreiem Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO ausgeschlossen ( BGH, Beschl. v. 16.12.2004 - IX ZB 72/03 ).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 19/05

    Begriff der schriftlichen Erklärung des Schuldners

    Auszug aus AG Hechingen, 07.02.2008 - IN 108/07
    Auch unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners gegenüber dem Gerichtsvollzieher stellen einen Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 2 Nr. 2 InsO dar ( BGH, Beschl. v. 09.03.2006 - IX ZB 19/05 -) und rechtfertigen eine Aufhebung der Kostenstundung.
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